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Wie funktioniert die Sozialhilfe in der französischsprachigen Schweiz?

Video 1 : Sozialhilfe – Übersicht

Sozialhilfe – Übersicht

Mit Sozialhilfe kann jede Person unterstützt werden, welche sich in einer Notlage befindet und nicht in der Lage ist, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Sie haben Anspruch auf Sozialhilfe, wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden und in der Schweiz leben. Wenn Sie ein:e ausländische:r Staatsbürger:in sind, gelten je nachdem welchen Aufenthaltsstatus Sie haben, spezifische Bedingungen.

Im kantonalen Recht wird geregelt, welche Leistungen die Sozialhilfe erbringt und welche Rechte und Pflichten für Sie gelten.

In der Sozialhilfe erhalten Sie zwei verschiedene Leistungen unterschieden: persönliche und wirtschaftliche Hilfe.

Persönliche Hilfe bedeutet Beratung und Begleitung.

Es werden unterschiedliche Arten von Programmen und Aktivitäten angeboten, die Ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt helfen.

Die wirtschaftliche Hilfe sind Geldleistungen. Sie sollen einen einfachen, aber menschenwürdigen Lebensstandard gewährleisten und werden individuell berechnet.

Die wirtschaftliche Hilfe sind Geldleistungen. Sie sollen einen einfachen, aber menschenwürdigen Lebensstandard gewährleisten und werden individuell berechnet.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Sozialdienst Ihrer Region.

Video 2 : Wie wird die Hilfe berechnet?

Wie wird die Hilfe berechnet?

Sie haben nur dann Anspruch auf Sozialhilfe, wenn Sie selbst nicht für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können und alle anderen verfügbaren Hilfsquellen, wie Lohn, Unterstützung von Angehörigen, Vermögen oder finanzielle Leistungen anderer Sozialversicherungen nicht ausreichen. Wenn Sie auf den Entscheid einer Sozialversicherung warten, können Sie aber Sozialhilfe als Vorschuss erhalten. Beispielsweise während eines Invalidenversicherung-Verfahrens.

Wenn Ihr Vermögen einen bestimmten Betrag übersteigt, haben Sie keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Das Limit liegt in der Regel bei 4000 Schweizer Franken für eine Einzelperson, 8.000 Franken für ein Paar und 10 000 Franken für eine Familie. Zum Vermögen gehören Geld auf Ihren Bankkonten, Immobilien in der Schweiz und im Ausland, Motorfahrzeuge oder andere wertvolle Gegenstände. Je nach Art des Vermögens können besondere Bedingungen gelten. Zögern Sie nicht, sich beim zuständigen Sozialdienst zu erkundigen, ob Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben.

Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente eingereicht haben, berechnet der Sozialdienst Ihren Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe. Es wird ein persönliches Budget auf der Grundlage Ihrer finanziellen Mittel und der anerkannten Ausgaben erstellt. Die vom Sozialdienst anerkannten Ausgaben sind die folgenden:

  • Ein Pauschalbetrag für den Lebensunterhalt, der je nach Ihrer persönlichen Situation und der Anzahl Ihrer Familienmitglieder festgelegt wird. Er umfasst unter anderem Ausgaben für Ernährung, Kleidung oder öffentliche Verkehrsmittel in der Nähe Ihres Wohnortes.
  • Medizinische Grundversorgung (einschliesslich Zahnbehandlungen) und Wohnkosten. Ihre Gemeinde definiert, welche Wohnkosten für Sie angemessen sind. Wenn Sie in einer zu teuren Wohnung leben, werden Sie aufgefordert, eine günstigere Wohnung zu suchen.
  • In begründeten Fällen können zusätzlich sogenannte « situationsbedingte Leistungen » bewilligt werden.

Es kommt vor, dass Sozialhilfe zurückgezahlt werden muss. Jeder Kanton hat hierfür seine eigenen Bestimmungen. Um mehr über die Rückzahlungsverpflichtungen der Sozialhilfe zu erfahren, wenden Sie sich an den zuständigen Sozialdienst.

Die Sozialhilfe wird für Ihre aktuelle Situation und nicht für die Vergangenheit gewährt. Sie übernimmt keine Schulden. Zögern Sie also nicht, einen Antrag auf Hilfe zu stellen!

Video 3 : Sozialhilfe – Rechte und Pflichten

Sozialhilfe – Rechte und Pflichten

Wenn Sie Sozialhilfe beantragen, haben Sie unter anderem folgende Rechte:

  • Sie behalten Ihre rechtliche Handlungsfähigkeit. Sie können weiterhin Verträge unterzeichnen, den Wohnort wechseln oder ein Arbeitsverhältnis eingehen.
  • Sie dürfen jederzeit verlangen, dass Ihnen ein Entscheid schriftlich mitgeteilt und begründet wird.
    Wenn Sie mit einem Entscheid nicht einverstanden sind, dürfen Sie Beschwerde einreichen.
  • Der Datenschutz ist in der Sozialhilfe gesichert – Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt.
  • Sie können jederzeit Einsicht in Ihre Akten beim Sozialdienst verlangen.

Der Bezug von Sozialhilfe ist an verschiedene Regeln geknüpft.

  • Wenn Sie von der Sozialhilfe finanziell unterstützt werden, sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet. Sie haben zum Beispiel die Pflicht, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um Ihre Notlage zu überwinden.
  • Die Teilnahme an Gesprächen und das Offenlegen Ihrer persönlichen und finanziellen Situation sind obligatorisch. Sie sind verpflichtet, dem Sozialdienst Veränderungen rasch und unaufgefordert mitzuteilen. Zum Beispiel, wenn sich Ihr Einkommen oder Vermögen verändert, wenn Sie eine neue Arbeitsstelle finden, wenn jemand bei Ihnen einzieht oder wenn Sie ein finanzielles Darlehen
    erhalten.

Das Nichterfüllen der Pflichten gegenüber der Sozialhilfebehörde kann zu einer Kürzung oder Einstellung der Hilfe führen. Wenn falsche Angaben gemacht wurden, kann Strafanzeige gegen Sie eingereicht werden.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an den Sozialdienst in Ihrer Region. Dieser gibt Ihnen vertraulich und kostenlos Auskunft.

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Video 1 : Sozialhilfe – Übersicht

Video 2 : Wie wird die Hilfe berechnet ?

Video 3 : Sozialhilfe – Rechte und Pflichten

Um den Sozialdienst Ihrer Region zu kontaktieren